kmkb - Neues Berliner Hochschulgesetz

Das neue Berliner Hochschulgesetz – Akt 1 und 2

02/01/2022

Was ist geschehen?
Wir bedauern.

Sabine Kunst erklärt ihren Rücktritt in der Wochenzeitschrift DIE ZEIT No 45

Der Rücktritt – Akt 1

Der Rücktritt ist Sabine Kunst nicht leichtgefallen, denn die „Humboldt“ und ihre Mitglieder liegen ihr sehr am Herzen. Sie sieht aber durch das neue Hochschulgesetz keine andere Möglichkeit, will sie sich selbst und ihren Ansprüchen an eine gute Arbeit gerecht werden.

Sicherlich gut gemeint seien die hochschulpolitischen Weichenstellungen des rot-rot-grünen Senats, aber sie seien schlecht gemacht. In unverantwortlicher Weise greifen sie in die Strukturen von Universitäten ein. In letzter Konsequenz gefährden sie nicht nur die Hochschulautonomie und Flexibilität der Humboldt-Universität, sondern auch die Exzellenz des Wissenschaftsstandorts Berlin.

Sabine Kunst hebt den Paragraf 110, Absatz 6 des Hochschulgesetzes hervor. Dieser Paragraf verpflichtet die Hochschulen dazu, ohne Übergangsfrist und zusätzliche finanzielle Ressourcen alle Postdocs auf Qualifikationsstellen unbefristet einzustellen, die aus dem Haushalt finanziert sind.

Der marode Zustand der Universität und die prekären Anstellungsverhältnisse waren in den letzten 20 Jahren herausfordernd. Trotz allen Widrigkeiten hat sich Berlin zu einem exzellenten Wissenschaftsstandort entwickelt.

Die Situation

Nun allerdings stellt sich die Frage, wer die unbefristeten Qualifikationsstellen bezahlen soll. Woher kommen die Mittel? Diese Frage stellt sich Sabine Kunst. Werden sie von den Professoren* genommen? Wird zukünftig an der Lehre gespart? Und: Was wird mit der nächsten Generation von Forschern*? Wird es für diese dann noch offene Stellen geben?

Verfassungsrechtler Matthias Ruffert bewertet in einer Stellungnahme die Festlegung in Paragraf 110, Absatz 6 als verfassungswidrig.

Hochschulakteure, die Wissenschaft politisch steuern, kennen, laut Sabine Kunst, die Schwächen des Systems. Die Regeln des bundesdeutschen Bildungsförderalismus knebeln die in den meisten Bundesländern unterfinanzierten Hochschulen. Milliarden an Finanzspritzen des Bundes, wie der Zukunftspakt für die Lehre oder die Exzellenzstrategie für die Forschung, schaffen keine dauerhafte Lösung.

Aktuell ist Berlin und die Humboldt-Universität gut aufgestellt. Sabine Kunst sieht aktuell nicht, wie sich dieser erfolgreiche Weg im Schatten des neuen Berliner Hoschulgesetzes fortsetzen lässt. Mit der Novelle schickt die Politik die Hochschulen des Landes in ein Testlabor. Der Versuchsbau, so Sabine Kunst, birgt ganz klar die große Gefahr des Scheiterns.

Die Beschwerde – Akt 2

Die Humbold-Universität reicht Beschwerde gegen das Berliner Hochschulgesetz ein. Mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht will sie es richterlich klären lassen, ob das Land Berlin seine Gesetzgebungskompetenzen überschritten hat.

Anfang November stellte Jura Professor Matthias Ruffert in einem Gutachten fest, dass es besagte Kompetenz nicht hat. “Der Bund hat mit seinem Wissenschaftzeitvertragsgesetz bereits umfassen und abschließend von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht … Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass Hochschulen zu kontinuierlicher Nachwuchsförderung nur in der Lage seien, wenn Stellen nach gewisser Zeit wieder frei würden”. – Berliner Morgenpost – 30.12.2021

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