Der Wahl-O-Mat und der Deutsche Kulturrat

07/09/2021

Aktueller Bezug

Berlin, den 05.09.2021, vor den Bundestagswahlen

Seit 2002 gibt es den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). “Er hat sich”, so sagt es die bpb, “zu einer festen Informationsgröße im Vorfeld von Wahlen etabliert”. Der Wahl-O-Mat vor der letzten Bundestagswahl 2017 wurde mehr als 15 Millionen Mal durchgespielt. Es ist deshalb wichtig, welche Fragen im Wahl-O-Mat gestellt werden und welche nicht.

Der Deutsche Kulturrat bedauert, dass keine der 38 Fragen im Wahl-O-Mat 2021 sich mit einem kulturpolitischen Thema beschäftigt.

In Anlehnung an #kmkb§ laden wir ein:

  1. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht auf ein Bundeskulturministerium, und die Vertreter* des Bundeskulturministeriums haben das Recht, Kulturschaffende* anzuhören, sowie das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.
  2. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, auf Missstände aufmerksam zu machen, auch wenn niemand es hören möchte.

Mehr von #kmkb§ unter “Wir über uns > Inspiration”

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