Republik Užupis – unsere Inspiration

Eine Kunstaktion – eine Verfassung

Ein Besuch

Wir haben Vilnius besucht. Die Stadt liegt im Südosten Litauens in der Mitte Europas.

Wir haben das Recht wahrgenommen, eine Zeitlang, am Fluss Vilnia zu leben, dort wo der Fluss das Recht hat, an jedem vorbeizufließen.

Republik Užupis Vilnius
Ortsschild der “Republik Užupio” in Vilnius, Litauen – CC BY 3.0

Unser Hashtag #kmkb§ ist durch die Republik Užupis inspiriert. Užupis ist ein kleiner Stadtteil am Rand der Altstadt von Vilnius, der durch den Fluss Vilnia von der Altstadt getrennt ist. Vor der Unabhängigkeitserklärung 1990 machte man einen großen Bogen um den Stadtteil, der als Viertel der Armen und Bedürftigen galt. Mit dem Zuzug einiger engagierter Künstler* entstanden Wohnquartiere. Heute ist der Ort ein Anziehungspunkt für Touristen und ausländische Staatsvertreter*, was vor allem daran liegt, dass sich Užupis durch eine Kunstaktion unabhängig gemacht hat. Es entstand eine Verfassung, die mittlerweile in 23 Sprachen an einer langen Wand in der Straße Paupio Garve zu finden ist.

Unsere Vorstellung von Grundrechten für Kulturschaffende*

  1. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht auf ein Bundeskulturministerium, und die Vertreter* des Bundeskulturministeriums haben das Recht, Kulturschaffende* anzuhören, sowie das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.
  2. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, sich zu äußern, auch wenn er dazu nicht aufgefordert wird.
  3. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, auf Missstände aufmerksam zu machen, auch wenn niemand es hören möchte.
  4. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, dass seine Arbeit angemessen bezahlt wird, damit sein Bankkonto in Krisenzeiten nicht ins Minus rutscht.
  5. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, ein Bankkonto für seine Kinder anzulegen, damit die Kinder sich später ohne finanzielle Sorgen für einen kulturschaffenden Beruf entscheiden können.
  6. Jeder Kulturschaffende‘* hat das Recht, sein Alter zu verheimlichen, sobald er sich auf einen Job bewirbt, für den er zu alt scheint.
  7. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, seine Ausbildungen zu verheimlichen, sobald er durch einen Personaler als überqualifiziert eingestuft wird.
  8. Jeder Kulturschaffende* ist verpflichtet zu realisieren, dass es außer ihm noch andere Menschen gibt.
  9. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht zu erkennen, dass andere Menschen wichtig sind, er selbst aber auch wichtig ist.
  10. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, sich zu entscheiden, ob er digital sein möchte, oder eben nicht.
  11. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht auf einen Nebenerwerb, der nichts mit Kultur zu tun hat.
  12. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht zu demonstrieren, ist aber nicht dazu verpflichtet.
  13. Nichtkulturschaffende haben das Recht kulturschaffend zu sein und/oder kulturschaffend zu denken.
  14. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht auf soziale Absicherung, egal, ob er als fester Freier, als unständig beschäftigt oder als Pauschalist tätig ist.
  15. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, ein Haus zu kaufen, darf es aber nicht verkommen lassen.
  16. Jeder Kulturschaffende* darf sich ernst nehmen, aber nicht wichtig.
  17. Jeder Kulturschaffende* darf andere lehren, wie man Kultur schreibt.
  18. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, an Sportwetten sowie Gewinnspielen jeglicher Art teilzunehmen, um seine Altersversorge aufzubessern.
  19. Jeder Kulturschaffende* ist verpflichtet, sich nicht unterdrücken zu lassen.
  20. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, sich körperlich zu zeigen, auch im asiatischen Kampf- oder Boxsport.
  21. Jeder Kulturschaffende* hat das Recht, Vertreter* der Kulturministerien zum Abendessen einzuladen, in Ausnahmefällen auch in den eigenen vier Wänden, um auf gesetzliche Missstände aufmerksam zu machen.
  22. Jeder Kulturschaffende* hat in nationalen Krisenzeiten das Recht, auf seine Nöte aufmerksam zu machen.

Sei da
Bleib da
Gib nicht auf